Zusatzservices

Für bestimmte Zielgebiete benötigen Sie gegebenalls ein Visum. Doch keine Sorge, wir vom Reisestudio Ikarus oder unser exklusiver Partner Visaworld unterstützt Sie dabei von A bis Z.

Falls Sie ein Visum benötigen, unterstützt Sie gerne unser exklusiver Partner Visaworld bei der Beantragung, nimmt Ihnen die Formalitäten ab und schickt Ihnen Ihr Visum direkt nach Hause.

Wissen Sie bereits, dass Sie ein Visum benötigen?

Dann beantragen Sie es jetzt unter: visaworld.at/ikarus

Wir empfehlen Ihnen bei Buchung den Abschluss einer Reiseversicherung der Europäischen Reiseversicherung.

Jetzt direkt buchen bei der Europäische Reiseversicherung

KOMPLETT-SCHUTZ

Reisestorno: Stornokosten bei Nichtantritt der Reise.
Für bereits vor dem Tag des Versicherungsabschlusses gebuchte Reisen beginnt der Versicherungsschutz erst am 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).

Reiseabbruch: Zusätzliche Rückreisekosten.
Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen.

Medizinische Leistungen im Ausland: Stationäre Behandlung: Einzel bis € 250.000,-, Familie bis € 500.000,-.
Ambulante Behandlung,

STORNO-SCHUTZ

Reisestorno: Stornokosten bei Nichtantritt der Reise.
Für bereits vor dem Tag des Versicherungsabschlusses gebuchte Reisen beginnt der
Versicherungsschutz erst am 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen
Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).

Versicherte Gründe für Reisestorno / Reiseabbruch:
• plötzlich eintretende schwere Erkrankung, Unfall, Impfunverträglichkeit oder Tod des Versicherten oder seiner Angehörigen;
• Lockerung von implantierten Gelenken;
• Schwangerschaft, wenn diese nach Reisebuchung festgestellt wurde, oder schwere Schwangerschaftskomplikationen;
• bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum oder Straftat eines Dritten;
• unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung durch den Arbeitgeber;
• Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst;
• Einreichung der Scheidungsklage bzw. bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Einreichung der Auflösungsklage vor der gemeinsamen Reise
der Ehe-/Lebenspartner;
• Auflösung der Lebensgemeinschaft vor der gemeinsamen Reise;
• Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Schulausbildung;
• Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung.

Machen Sie Ihren Lieben eine Freude – Anlässe gibt es genug:

  • Geburtstage,
  • Hochzeiten,
  • Weihnachten,
  • Jubiläen,
  • Pensionierungen etc.

Sie nennen uns Ihren Wunschbetrag und wir statten Sie per Post oder Email mit einem Gutschein aus.

Ganz einfach, ganz schnell. Fragen Sie uns – wir beraten Sie gerne!

Kennen Sie das Gefühl, kurz vor Abflug zu bemerken, eine wichtige Sache wie Sonnebrille oder Kamera vergessen zu haben? Wenn ja, können wir Sie jetzt beruhigen – mit der praktischen Check Liste von ÖAMTC, vergessen Sie in Zukunft sicher nichts mehr!

Probieren Sie es aus und beginnen Sie ihren Urlaub ganz entspannt.

Scroll to Top